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Wie werde ich Kölner:in? Ein Citizen-Science-Projekt erkundet kölnische Bürgerrechtsgesuche in der französischen Zeit

 

Was macht eine Stadt wie Köln eigentlich aus? Woraus besteht sie im Kern? Auf diese so schlicht daherkommende Frage gibt es eine ganze Reihe von möglichen Antworten – eine sehr naheliegende könnte lauten: Es kommt auf die Menschen in der Stadt an, auf diejenigen, die sich als ihre Bürgerinnen und Bürger verstehen. Ihr Selbstverständnis als Kölner*innen definiert, wo „Köln“ eigentlich stattfindet. Dies lenkt automatisch den Blick auf die formalen Festlegungen, wer dazugehört und wer nicht. Heute ist die Anlaufstelle dafür bekanntlich das Einwohnermeldeamt. Die Stadt Köln schreibt auf ihrer Internetseite für alle „Neukölner“: „Herzlich willkommen in Köln! […] Damit Sie nach Ihrem Zuzug auch amtlich in Ihrer neuen Heimatstadt wohnen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen anmelden. Anmelden können Sie sich in einem der neun Kundenzentren in den Bezirksrathäusern Ihrer Wahl.“ Kölner*in zu werden erscheint also als eine Formalität.

Nähert man sich diesem Thema historisch an, dann stellt man schnell fest, dass die Aufnahme in die Kölner Bürgerschaft weit über einen rein formalen Akt hinausging: In der reichsstädtischen Zeit war das Bürgerrecht äußerst exklusiv geregelt – und nicht gerade unkompliziert. Etwas vereinfacht gesagt: Der Genuss des Bürgerrechts (und damit der vollen politischen Rechte) war an hohe finanzielle Hürden und die katholische Konfession geknüpft und stand in engem Zusammenhang mit den einflussreichen Kölner Gaffeln. Nur rund 10 % der Stadtbevölkerung waren im vollen Sinne Bürger. Einen deutlichen Bruch mit dieser jahrhundertelangen Regelung erlebte die Stadt Köln in der Zeit der französischen Herrschaft – den hehren Idealen der Französischen Revolution entsprechend galt nun auch im Bürgerrecht ein prinzipielles Gleichheitspostulat.

In einem mehrfach aufgelegten „Handbuch“ für den Bürgermeister (Maire) und die städtische Verwaltungsobrigkeit wurden die neuen Regelungen ausführlich erläutert. Für alle in Frankreich geborenen Personen galt nun ein besonders inklusives französisches Staatsbürgerrecht. Für nicht in Frankreich Geborene (in der damaligen Diktion „Fremde“) waren die Hürden allerdings doch etwas höher: „Ein Fremder wird Französischer Staatsbürger, wenn er nach zurückgelegtem 21. Jahre seine Absicht, sich in Frankreich niederzulassen erklärt hat, und zehn Jahre lang nach einander daselbst wohnhaft geblieben ist. […] Das Senatus-Consultum vom 19. Febr. 1808 hat gleichwohl eine Ausnahme zu Gunsten jener Fremden gemacht, welche dem Staate wichtige Dienste leisten werden oder geleistet haben, oder Talente, Erfindungen oder eine nützliche Industrie in seine Mitte bringen oder große Etablissements errichten, und hat in Ansehung ihrer nur einen Wohnsitz von nur einem Jahre gefordert.“ (S. 66) Das Handbuch nennt außerdem einige formale Voraussetzungen: „Um diese erste Gunstbezeugung zu erhalten, muß der Fremde dem Maire den Paß vorzeigen, kraft dessen er nach Frankreich gekommen ist; er muß nebstdem beweisen, daß er ein Gewerbe hat oder eine Profession versteht, welche ihm seinen Unterhalt sichert, damit er nicht der Gemeinde, wo er sich niederlassen will, zur Last fällt; eben so muß er Bürgen für sein gutes Betragen haben.“ (S. 67)

Bürgerrechtsgesuche waren also nicht simple Formalitäten, sondern verlangten den Antragstellenden ab, möglichst stichhaltige Argumente und überzeugende Nachweise vorzubringen – während demgegenüber den Behörden der lokalen französischen Verwaltung ein deutlicher Spielraum in der Behandlung entsprechender Gesuche eingeräumt wurde.

Ein faszinierender Quellenbestand im Historischen Archiv der Stadt Köln (Best. 350, A 190) erlaubt es, der konkreten Praxis der Bürgerrechtsgesuche ausführlicher nachzugehen. Darin ist in mehreren Konvoluten eine große Anzahl entsprechender Anträge an die Kölner Stadtverwaltung aus den Jahren 1794 bis 1814 überliefert. Sie sind teilweise auf Deutsch, teilweise auf Französisch verfasst und variieren in Umfang und Gestalt. Allerdings verfolgen alle das Ziel, den Vermerk „Accordé!“ als Antwort zu erhalten und sich fortan Bürger Kölns nennen zu dürfen.

Bislang wurden diese Gesuche in der Forschung kaum berücksichtigt – Klaus Müller zum Beispiel verweist in seiner umfangreichen Monografie zur Zeit der französischen Herrschaft lediglich in einer Fußnote knapp auf „zahlreiche Anträge auf Eintragung ins Bürgerregister“ (S. 468). Die Quellen sind im Lichte unterschiedlicher stadtgeschichtlicher Fragestellungen interessant. Exemplarisch sei hier auf die zuerst ins Auge springenden Begründungen verwiesen, die die Antragstellenden in ihren Gesuchen zum Ausdruck bringen: Welche Rolle spielen (wie zum Beispiel im Beitragsbild) pro-französische politische Bekenntnisse in einer Stadt, die erst seit kurzer Zeit und unter Druck das Ancien Régime hinter sich gelassen hat?

Umso mehr freuen wir uns an der Kölner Frühen Neuzeit, dass die Gasthörer*innen-Gruppe KölnErforschen mit großem Interesse auf unseren Vorschlag reagiert hat, sich mit diesem Quellenbestand zu beschäftigen. In diesem Wintersemester steigt die Gruppe mit Wolfgang Rosen (Universität Bonn) in eine erste Erkundung des Materials ein. Der unmittelbare Kontakt mit den Quellen hat natürlich einen besonderen Reiz – im Sinne des „forschenden Lernens“ werden hierbei außerdem ganz automatisch auch die praktischen Fragen des historischen Arbeitens berührt: Wie lese ich eine Handschrift, die in der frühneuzeitlichen Kurrentschrift verfasst ist? Wie datiere ich ein Zeugnis korrekt – und wie recherchiere ich die nötigen Kontextinformationen, um eine Einschätzung zur Quelle formulieren zu können?

Der Umstand, dass in einem Citizen-Science-Projekt heutige Kölner Bürger*innen den Spuren früherer Bürger*innen nachgehen, ist ein besonderer Zugang zur Stadtgeschichte Kölns, der durchaus dazu anregt, unser heutiges Selbstverständnis als Bürger*innen zu hinterfragen. Wir sind sehr gespannt auf die ersten Arbeitsergebnisse dieser Kooperation, die uns die Gruppe im Januar präsentieren wird!

Quellenmaterial und Literatur:

  • Keil, Anton, Handbuch für Maire und Adjuncten, für Policey-Commissare, Gemeinderäthe, Einnehmer und Vertheiler der Steuern, Spital- und Armenverwalter, Pfarrer, Kirchenräthe und Kirchmeister, Feld- und Forsthüther und Geschäftsmänner, zweyter Theil, dritte vermehrte Auflage, Cöln 1814. [Digitalisat]
  • Deeters, Joachim, Das Bürgerrecht der Reichsstadt Köln seit 1396, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung 104 (1987), S. 1–83.
  • Müller, Klaus, Köln von der französischen zur preußischen Herrschaft. 1794–1815, Köln 2005.

Links:

Titelbild: Bürgerrechtsgesuch, HAStK, Best. 350., A 190/1, fol. 5r.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Sebastian Schlinkheider (26. Oktober 2022). Wie werde ich Kölner:in? Ein Citizen-Science-Projekt erkundet kölnische Bürgerrechtsgesuche in der französischen Zeit. Blog Zeitenblicke – Frühe Neuzeit Uni Köln. Abgerufen am 19. September 2024 von https://doi.org/10.58079/osi3


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