Dreimal letzter Wille
Ferdinand Franz Wallraf ist der Begründer der Kölner Museumslandschaft. Als Erbin seiner zuletzt 80.000 Objekte umfassenden Sammlung hat er am 9. Mai 1818 seine Vaterstadt Köln eingesetzt, die wiederum eine Woche später, am 16. Mai 1818, die Schenkung annahm und Wallraf im Gegenzug mit einer jährlichen Pension ausstattete. Der 200. Jahrestag dieser Ereignisse wird aktuell und vollkommen zu Recht mit einem Jubiläumsprogramm rund um die Ausstellung „Wallrafs Erbe“ gefeiert. Punkt. Das könnte man so stehen lassen.
Dabei fällt jedoch zumeist unter den (Festtags-)Tisch, dass Wallraf in einem Zeitraum von 35 Jahren insgesamt drei Testamente verfasst hat, die sich in Inhalt und Ton stark voneinander unterscheiden und den Wallraf-feiernden Kölner leider der Illusion berauben, dass es seit jeher Wallrafs Plan gewesen sei, sein Hab und Gut der Stadt zu vererben. Mein Kollege, Sebastian Schlinkheider, und ich haben uns in den letzten Monaten intensiv mit Wallrafs Willen beschäftigt und konnten gestern die Ergebnisse mit unserer Online-Publikation „Letzter Wille mit großer Wirkung – Die Testamente Ferdinand Franz Wallrafs (1748–1824) im Rahmen von „Wissenschaft im Rathaus“ präsentieren.
Bereits mit Anfang 30 verfasste Wallraf im Jahr 1783 sein erstes Testament. Den Anlass gab eine Reise nach Süddeutschland, vor der er seine Angelegenheiten geregelt wissen wollte. Der auf Latein verfasste, gerade einmal anderthalbseitige Wille setzte Wallrafs Eltern bzw. weitere Verwandte als Erben ein. Allerdings – so muss man hier einschränken – steckte seine Sammlung zu diesem Zeitpunkt noch in den Kinderschuhen und sollte erst im Lauf der Zeit ihren heute bekannten Umfang und die damit einhergehende Relevanz für Wallrafs Vaterstadt erreichen. Doch obwohl er vermutlich noch nicht viel zu vererben hatte, gestaltete Wallraf seinen ersten letzten Willen geradezu überformalisiert, als wolle er sich doppelt und dreifach absichern und auch ja allen Standards der Testamentsabfassung aufs Genaueste entsprechen. Das Testament gewährt somit auch einen Blick auf die Persönlichkeit seines Ausstellers.
Noch deutlicher tritt diese beim zweiten Testament Wallrafs aus dem Jahr 1816 hervor. In den mehr als 30 Jahren, die zwischen den beiden Versionen lagen, hatte sich vieles in Wallrafs Leben verändert. Seine Sammlung war um ein Vielfaches angewachsen, und er wollte sie der Öffentlichkeit nicht zuletzt für Lehr- und Bildungszwecke zur Verfügung stellen. Was er aber zunächst nicht beabsichtigte, war, die Stadt als Erbin einzusetzen. Tatsächlich hatte er gehofft, dass sein Patenkind, Ferdinand Alexius, sein Nachfolger und Erbe werden würde. Doch seine Hoffnungen wurden schmerzlich enttäuscht: Von der durch Wallraf finanzierten Schulbank landete der junge Ferdinand als Erpresser auf der Anklagebank. Da Wallraf auch in die übrigen Kinder seiner Schwester, die zum Teil regelmäßig in der Arbeitsanstalt Brauweiler anzutreffen waren, keinerlei Hoffnung mehr setzte, reifte in Wallraf wohl der Entschluss, seinen Nachlass vollständig und ausschließlich in den Besitz der Stadt übergehen zu lassen. Wiederum vor einer Reise – diesmal nach Frankfurt und Göttingen – brachte Wallraf ein Testament zu Papier und legte 1816 erstmals schriftlich fest, dass Köln seine Erbin werden sollte.
In einer wahrhaftigen „Nacht- und Nebelaktion“ vom 25. auf den 26. Mai schrieb er seinen zweiten Willen nieder. Vermutlich mehrere Stunden wird Wallraf bei Kerzenschein über den gut 20 Seiten verbracht haben. Zahlreiche Streichungen, Ergänzungen und Überschreibungen verdeutlichen nicht nur den Entwurfscharakter des Dokuments, sondern wohl auch Wallrafs Wut über „die missratenen Neffen“ und machen es dem heutigen Leser und selbst erfahrenen Transkribenden schwer, seine Wörter zu entschlüsseln. Zugleich erhält man aber durch detaillierte Ausführungen und Pläne zur Sammlung und das harsche Urteil über seine Familie einen einmaligen Blick auf den vermutlich leicht pedantischen, aber ohne jeden Zweifel schwer enttäuschten Menschen Wallraf, der heutzutage hinter der Fülle seiner Sammlungsgegenstände in den Schatten tritt. Das dritte und letztgültige Testament, das momentan gefeiert wird, wirkt demgegenüber in seiner Form als historisches Dokument beinahe langweilig. Sein Einfluss auf die Kulturlandschaft der Stadt ist selbstverständlich unvergleichbar.
Wenn Sie nun neugierig auf Wallrafs Willen und die Wirkung seiner Testamente geworden sind, dann können Sie ab jetzt in 17 digitalisierte und transkribierte Quellen und 13 wissenschaftliche Beiträge rund um Wallrafs Erbe eintauchen und sich ein eigenes Bild davon machen, wie schwierig es zu jeder Zeit sein kann, den letzten Willen zu verfassen. Wir wünschen eine gute Lektüre!
Titelbild: Screenshot der Homepage MAP-Lab, Elisabeth Schläwe.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Elisabeth Schläwe (17. Mai 2018). Dreimal letzter Wille. Blog Zeitenblicke – Frühe Neuzeit Uni Köln. Abgerufen am 19. September 2024 von https://doi.org/10.58079/osf1