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Von der Stadt-Aristokratie zur Gleichberechtigung der Kölner Bürger? Ein Citizen-Science-Beitrag zum Workshop „Bürger und Bürgerrechte im spätmittelalterlichen Köln“.


Am 13. Juni 2025 veranstalteten der Förderverein Geschichte in Köln, die Forschungsstelle Geschichte Kölns am Historischen Institut der Universität zu Köln sowie das Historische Archiv des Erzbistums einen Workshop, der sich mit der Entwicklung des Kölner Bürgerrechts vom 14. Jahrhundert bis zur französischen Zeit Kölns (1794 – 1814) befasste. Anlass war die aktuelle Veröffentlichung der Studie „Bürger und Bürgerrecht im spätmittelalterlichen Köln – Eine Bestandsaufnahme“ von Carl Dietmar, die als Beiheft, Band 4, der Zeitschrift „Geschichte in Köln“ erschienen ist.

Wir als Citizen-Science-Gruppe KölnErforschen haben uns besonders gefreut, dass wir eingeladen waren und im zweiten Teil des Workshops mit unseren Ergebnissen aus der Erschließung der Niederlassungs- und Bürgerrechtsgesuche der französischen Zeit Köln (1794-1814) einen kleinen Ausblick zur weiteren Entwicklung beitragen konnten, denn die mittelalterliche Verfassung der Freien Reichsstadt endete tatsächlich erst mit dem Einmarsch der Franzosen! Im ersten Teil der Veranstaltung haben wir unsere bisherige Untersuchungsperspektive um interessante Einblicke in das Kölner Spätmittelalter erweitern können:

Dr. Carola Goihl-Smuzyzcinski (Rostock/Bochum) befasste sich anhand der Beispiele einiger Familien mit der Frage, wie es ihnen im 13./14. Jahrhundert gelang, trotz der Vorherrschaft der „Geschlechter“ in der Stadtgesellschaft aufzusteigen. Als „Geschlechter“ werden etwa 15 Familien bezeichnet, deren herausragende Stellung in erster Linie auf ihrem im Fernhandel erworbenen Reichtum beruhte. An der Spitze standen die Overstolzen, nachdem sie sich 1268 in der Schlacht an der Ulrepforte gegen die Familie der „Weisen“ von der Mühlengasse durchgesetzt hatten. Die drei führenden Verfassungsorgane der Stadt, das Schöffenkollegium, die Richerzeche (die Bruderschaft der Reichen) und der enge Rat wurden bis 1396 von den „Geschlechtern“ dominiert. Entscheidend ist, dass diese drei Organe quasi selbstreproduzierend waren. Z.B. benannten ausscheidende Mitglieder des engen Rats ihre Nachfolger selbst. So kann die Stadtverfassung bis zur im Verbundbrief von 1396 kodifizierten Entmachtung der „Geschlechter“ als „geburtsständische Struktur“ (Herborn/Dietmar) beschrieben werden. Politische Macht war im wesentlichen daran gebunden, dass man zum zu diesem Kreis der „besten van der stat“, wie es in einer zeitgenössischen Chronik heißt, gehörte.

Die von Carola Goihl-Smuzyzcinski beispielhalft vorgestellten Aufsteiger-Familien, wie die Familien von Starkenberg oder Franke/Swinde haben es zwar nicht in eines der drei genannten zentralen Organe geschafft, sind aber im Fall der von Starkenberg durchaus als Mitglieder des erweiterten Rates oder als Amtleute in den Stadtbezirken nachweisbar. Beide Familien konnten sich nicht wie die Geschlechterfamilien auf eine konstruierte vornehme Abstammung aus dem römischen Senatorenadel berufen. Deren Aufstieg verdankte sich dem wirtschaftlichen Erfolg bzw. ihrem Wirken als Funktionäre im wirtschaftlichen Bereich und der damit anzunehmenden guten Vernetzung mit den städtischen Machtträgern. Carola Goihl-Smuzyzcinski vertrat damit die These, dass insbesondere im 14. Jahrhundert administrative und wirtschaftliche Kompetenzen zumindest teilweise zur Verdrängung der allumfassenden Machtposition eines „Stadtadels“ führten. Festzuhalten sei jedoch, dass diese Aufsteigerfamilien im Gegensatz zu den „Geschlechtern“ ihre Position nur über ein bis zwei Generationen erhalten konnten.

Prof. Dr. Franz-Josef Arlinghaus (Bielefeld) thematisierte die grundsätzliche Frage, ob die mittelalterlichen Städte – zumindest die nördlich der Alpen – als genossenschaftlicher Bürgerverband beschrieben werden können und damit quasi ein „Loch im Käse“ der adeligen Vor-Moderne bildeten. Arlinghaus vertrat demgegenüberdie These, dass auch das mittelalterliche Köln eine aristokratische Gesellschaft gewesen sei. Erverwies in seinem Vortrag darauf, dass unabhängig von der Betonung eines Geburtsrechts „Adel“ gezeigt und akzeptiert werden musste. Die damit verbundene gesellschaftliche Dynamik ließ es durchaus zu, dass die Zahl der herrschenden „Geschlechter“ nicht immer konstant blieb, sondern sich verändern konnte. Insofern passe z.B. die Ausübung des Bürgermeister-Amtes als Voraussetzung für die Aufnahme in die Richerzeche in das Konzept einer „städtischen Aristokratie“. Gleiches gelte für die Begrenzung der Amtszeit von Ratsmitgliedern auf ein Jahr, die erst nach zwei Jahren wieder benannt und durch den Rat bestätigt werden mussten, was letztendlich zu der Praxis führte, dass sich drei Ratsgremien („sitzender“, „vorgesessener“ und „nachgesessener“ Rat) im dreijährigen Turnus mehr oder weniger ablösten. Dass die Mitglieder der Geschlechter zunehmend Beziehungen zum Landadel der Umgebung pflegten und selbst einen ritterlichen Lebensstil praktizierten, unterstreiche ebenfalls die These, dass Landadel und städtisches Patriziat lediglich zwei Varianten der europäischen Aristokratie seien.

Dr. Markus Jansen (Köln) griff in seinem Beitrag „Geld versus Pflicht“ schließlich das Verhältnis zwischen Bürgerrecht und Söldnertum am Beispiel der Stadt Köln auf. In einem aus dem Jahr 1405/10 stammenden Eid, der für neuaufgenommene Bürger vorgeschriebenen wurde, schworen diese erstens, den Herren des Rates und der Stadt treu und hold zu sein, ihr Bestes zu fördern und sie vor Schaden zu bewahren, zweitens aber auch, einen Harnisch zu besitzen. Damit ist der an die städtischen Bürger gerichtete Anspruch, sich als Teil einer Wehrgemeinschaft zur Abwehr von Angriffen, Unruhen aber auch Feuerbränden zu verpflichten, augenfällig. Gleichwohl wurden im 14. Jahrhundert aber fast immer Söldner mit der Kriegsführung beauftragt.

Für unsere Gruppe KölnErforschen berichteten Ursula Brohl-Sowa und Gisela Walger im Anschluss über die Beschäftigung mit den Niederlassungs- und Bürgerrechtsgesuchen aus der französischen Zeit in Köln und setzten sich kritisch mit der Frage auseinander: „Das Ende des alten Köln – Aufbrüche in die Moderne?“

Mit den französischen Revolutionstruppen, die am 6. Oktober 1794 in Köln einzogen, kam die Losung „Freiheit-Gleichheit-Brüderlichkeit“ nach Köln. Es dauerte aber gut drei Jahre, bis Ende 1797/Anfang 1798 im Zusammenhang mit einer beginnenden Eingliederung des Rheinlands in die Französische Republik auch die Rechtsgleichheit für die Bewohner Kölns hergestellt wurde: Am 2. November 1797 erhielten sowohl Protestanten, die seit 1617 davon ausgeschlossen waren, das volle Bürgerrecht, als auch Juden am 11. Dezember desselben Jahres. Damit konnten sich Juden knapp 400 Jahre nach ihrer Vertreibung aus Köln im Jahr 1424 wieder in Köln niederlassen. Hierzu wurde das am 22. März 1798 eingereichte und im Anschluss genehmigte Gesuch des Kaufmanns Joseph Isaac aus Mülheim am Rhein vorgestellt.

1801 wurden die Kölner mit der völkerrechtlichen Anerkennung des Rheins als östliche Grenze Frankreichs endgültig zu französischen Bürgern. Das 1804 unter napoleonischer Herrschaft eingesetzte Zivilgesetzbuch Code Civil bestätigte in seinem Artikel 8: „Jeder Franzose soll der Civil [Rechte] genießen.“ Wohlgemerkt: gemeint sind hier die Männer. Frauen folgten nach dem Code Civil „dem Zustand ihres Mannes“. Aber abgesehen von der Geschlechterfrage: War das Bürgerrecht im reichsständischen Köln noch ein privilegiertes Recht, das zwischen „Bürgern und Eingesessenen“ unterschied, so gewährleistete der Code Civil nun die gleichen Rechte für alle (männlichen) Franzosen.

Allerdings wurden im Zuge der napoleonischen Herrschaft die Rechte von Juden bald wieder beschnitten. Auf öffentlichen Druck erließ Napoleon am 17. März 1803 ein von den Betroffenen als „schändliches Dekret“ bezeichnete Regelung, die die Freizügigkeit und freie Erwerbstätigkeit der Juden erneut einschränkte. Frankreich erlebte eine politische Restauration und Rearistokratisierung, die auch in der Sprachregelung in den Niederlassungs- und Bürgerrechtsgesuchen erkennbar ist: Lautet im Gesuch von Joseph Isaac von 1798 die Anrede noch „Bürger Präsident und Mitglieder des Magistrats!“ ist ein Gesuch von 1812 an „Monsieur de Wittgenstein chevalier de l`empire membre de la légion d`honneur maire de la ville de Cologne“ adressiert.

Dr. Carl Dietmar (Köln), der Autor der titelgebenden Studie für den Workshop, ging abschließend auf die von Franz-Josef Arlinghaus in seinem Aufsatz „Was ist ein Kölner?“ bereits konstatierte „ständische Ungleichheit“ ein, die auch im Verbundbrief von 1396 festzustellen sei. Als Beleg führte er an, dass die unterschiedliche Anzahl von einem bis vier Vertretern, die die 22 Kölner Gaffeln in den Rat entsandten, nicht auf deren Größe oder ökonomischen Bedeutung beruhte, sondern auf den durch Zuschreibung erfolgten gesellschaftlichen Status, auf deren „Ehre und Ansehen“. Hinzu kam, dass diese so bestimmten 36 Ratsherren 13 weitere, das sogenannte Gebrech, selbst bestimmten. Auch wenn die Amtszeit der Ratsmitglieder und der beiden Bürgermeister auf jeweils ein Jahr begrenzt war und jeweils erst nach zwei Jahren eine Wiederwahl möglich war, hat sich das Strukturprinzip reproduziert, das bereits vor der Verabschiedung des Verbundbriefs herrschte: Die Bürgermeister rekrutierten sich häufig wieder innerhalb eines 3jährigen Turnus aus einer neuen von wenigen Familien gebildeten Führungsschicht. Dies habe ab 1396 zu einer „schleichenden Oligarchisierung“ geführt, die auch im Bürgerrecht ablesbar sei: Während die Einwohnerzahl Kölns am Ende des Spätmittelalters auf ca. 20.000 geschätzt wird, hatten vermutlich nur ca. 1.350 Männer das Bürgerrecht.

Der Workshop war insgesamt trotz Freitag, den 13. Juni nachmittags und des recht warmen Wetters außerordentlich gut besucht. Ca. 50 Teilnehmende waren in der Bibliothek des Historischen Archivs des Erzbistums anwesend, darüber hinaus einige digital dabei. Leider konnten die Folienpräsentationen aufgrund der technischen und räumlichen Gegebenheiten von den meisten Plätzen nicht ausreichend mitverfolgt werden. Dies beeinträchtige aber die Bereitschaft der Teilnehmenden zu Nachfragen und Diskussionsbeiträgen im Anschluss an die Vorträge zum Glück nicht. Wir waren als Citizen-Science-Gruppe begeistert, wie auch unser Beitrag in der Runde der anwesenden Wissenschaftler*innen mit Interesse aufgenommen wurde und im Anschluss zu einer kritischen Diskussion zu den bis heute nachwirkenden Folgen der französischen Zeit Kölns anregte. Vielen Dank für Möglichkeit der Teilnahme!

Verfasst für die Citizen-Science-Gruppe KölnErforschen: Bernd Schäfer

Titelbild: Verbundbrief Köln 14. September 1396 Ausfertigung, Pergament 23 anhängende Siegel, Blattmaß: 57 x 82 cm, mit Siegeln 86 x 82 cm, Kölnisches Stadtmuseum © Historisches Archiv mit Rheinischem Bildarchiv, Sabrina Walz

Zum Weiterlesen:

  • Dietmar, Carl, Bürger und Bürgerrecht im spätmittelalterlichen Köln. Eine Bestandsaufnahme , Köln 2025 (= Geschichte in Köln – Beihefte. Beiträge zur Stadt- und Regionalgeschichte, Bd. 4).
  • Arlinghaus, Franz-Josef, Was ist ein Kölner? Bürgerschaft, kommunales Gerichtswesen und Zugehörigkeit im 15. Jahrhundert, in: Geschichte in Köln 65 (2018), S. 45–71.
  • Citizen-Science-Gruppe KölnErforschen, div. Veröffentlichungen, Blog Zeitenblicke – Frühe Neuzeit Uni Köln. Köln – Französische Zeit (1794-1814) sowie Stadt im Umbruch. Niederlassungs- und Bürgerrechtsgesuche, Publikationsumgebung mapublishing, Köln 2025.
  • Goihl-Smuzcinski, Carola, Sozialer Aufstieg in der spätmittelalterlichen Stadt. Eine Analyse gesellschaftlicher Mobilität in der Kölner Stadtgesellschaft des 14. Jahrhunderts, Köln 2024 (= Rheinisches Archiv. Veröffentlichungen des Instituts für Geschichtliche Landeskunde der Rheinlande der Universität Bonn, Bd. 165).
  • Herborn, Wolfgang / Dietmar, Carl, Köln im Spätmittelalter. 1288 – 1512/13, Köln 2019 (= Geschichte der Stadt Köln, Bd. 4).


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Gruppe KölnErforschen (10. Juli 2025). Von der Stadt-Aristokratie zur Gleichberechtigung der Kölner Bürger? Ein Citizen-Science-Beitrag zum Workshop „Bürger und Bürgerrechte im spätmittelalterlichen Köln“. Blog Zeitenblicke – Frühe Neuzeit Uni Köln. Abgerufen am 12. Februar 2026 von https://fnzkoeln.hypotheses.org/15394


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