Raub mit Quittung? Ein Kölner Edikt als Zeugnis französischer Kulturrequisition 1796

Als im November 1796 ein Edikt der Kölner Munizipalverwaltung erlassen wurde, ging es um mehr als administrative Ordnung. Es war der Versuch, ein komplexes Kapitel der Requisitionspraxis während der französischen Besetzung des Rheinlands zu dokumentieren. Gleichzeitig ist dieses Edikt ein indirektes Zeugnis für den kulturellen Aderlass, den diese Phase für Köln bedeutete.
Kulturelle Enteignung im Zeichen der Revolution
Wenn heute von Raubkunst die Rede ist, richtet sich der Blick zumeist auf koloniale Kontexte, etwa auf die Benin-Bronzen, außereuropäische Kulturgüter in westlichen Museen oder die NS-Zeit. Weniger bekannt ist, dass auch innerhalb Europas – insbesondere während der Revolutions- und Napoleonischen Kriege – schon im 18. Jahrhundert in großem Umfang Kulturgüter enteignet und nach Frankreich verbracht worden sind. Auch das Rheinland war betroffen: Köln wurde am 6. Oktober 1794 von französischen Truppen besetzt – mit weitreichenden politischen und kulturellen Folgen.
Ein bemerkenswertes Dokument aus den ersten Besatzungsjahren ist ein Edikt, das am 15. Brumaire des Jahres V (nach gregorianischem Kalender: 5. November 1796) in Köln erlassen wurde. Darin forderte die Munizipalverwaltung die kirchlichen und zivilen Einrichtungen der Stadt auf, binnen 48 Stunden eine detaillierte Liste aller von französischen Kommissaren entwendeten Kunst- und Wissenschaftsgegenstände vorzulegen – zweifach, in französischer Sprache. Diese seien „nahmentlich und genauest zu verzeichnen“, wie es in der Anordnung hieß. Grundlage war ein Schreiben des Commissaire du Gouvernement français Anton Keil vom Vortag. Die Verordnung lässt vordergründig ein Verwaltungsversäumnis vermuten, sich bei näherer Betrachtung aber auch als indirekte Bestätigung eines systematischen Kunstraubs lesen.
Erzwungener Kunsttransfer zur “Verbrüderung der Völker”?
In den revolutionären Narrativen jener Zeit wurden die Requisitionen als Beitrag zur Allgemeinbildung und zur „Befreiung der Kunst aus den Fesseln des Klerus“ stilisiert. Tatsächlich jedoch handelte es sich um eine systematische Aneignung und den Transfer kultureller Güter nach Paris in das Zentrum der Revolution. Zahlreiche Objekte aus Kölner Kirchen, Klöstern, Bibliotheken und Sammlungen gelangten zwischen 1794 und 1797 nach Frankreich – sowohl über formalisierte Verfahren als auch durch opportunistische Besitznahme.
Eine Schlüsselfigur für Köln war Anton Keil, der vom Pariser Innenministerium mit der Erhebung und Sicherstellung von Kunst- und Wissenschaftsgütern im linksrheinischen Raum beauftragt war. Der Erlass des Ediktes vom 15. Brumaire legt nahe, dass Keil bei seiner zweiten Visite in Köln eine Rückmeldung an Paris vorbereiten wollte – offenbar bestand Unklarheit über Umfang und Herkunft der bereits abtransportierten Objekte. Paradoxerweise wurden nun ausgerechnet die Enteigneten selbst zur Dokumentation ihrer Verluste aufgefordert.
Straffe Vorgaben
Die Frist für die Abgabe dieser zweifach in französischer Sprache ausgefertigten Liste betrug gerade einmal zwei Tage. Alle entwendeten Gegenstände sollten präzise genannt sowie die „Art der Hinwegnahme“ beschrieben werden. Die betroffenen Institutionen waren zahlreich, wobei sich das Edikt explizit auf kirchliche Körperschaften – Stifte, Klöster, Pfarreien – bezieht, aber auch private Sammler nicht ausschließt. Man kann sich also gut vorstellen, wie hoch der Druck bzw. wie groß der Verwaltungsaufwand war.
Besonders gravierend war der Aderlass im ehemaligen Jesuitenkolleg, das über wertvolle naturwissenschaftliche Instrumente und Manuskripte verfügte. Auch die Stifte St. Maria im Kapitol, St. Gereon und St. Pantaleon verzeichneten erhebliche Verluste.
Rückgabe mit Lücken: Die Restitutionen ab 1815
Erst mit dem Ende der napoleonischen Herrschaft kam es zur teilweisen Rückgabe der geraubten Objekte. Delegationen aus den ehemals besetzten Gebieten, darunter der Kölner Eberhard von Groote, verhandelten in Paris über Rückführungen. Einzelne Kunstwerke – etwa Rubens’ „Kreuzigung Petri“ – kehrten tatsächlich zurück. Die Rückgabepolitik nach dem Wiener Kongress war letztlich selektiv, von politischem Kalkül geleitet und von logistischen Problemen geprägt. In der Konsequenz verblieb ein Großteil der Bestände dauerhaft in Frankreich und viele Objekte beispielsweise aus dem ehemaligen Jesuitenkolleg fanden später Eingang in französische Museen, etwa in den Louvre oder das Muséum national d’histoire naturelle.
Das Edikt von 1796 steht im Kontext dieser Entwicklungen nicht nur für den dokumentierten Verlust materieller Kultur, sondern auch für das allmähliche Verblassen institutionellen Wissens: Viele Objekte ließen sich bei ihrer Ankunft in Paris, aber auch im Zuge der Restitution ab 1815 nicht mehr eindeutig zuordnen – ihre Herkunft blieb ebenso ungeklärt wie die Umstände ihres Verschwindens. Ob die im Edikt verfügte Maßnahme tatsächlich umgesetzt wurde, ist bis heute nicht belegt. Fest steht jedoch, dass selbst während der Restitution in Frankreich nur vereinzelt auf entsprechende Protokolle zurückgegriffen werden konnte.
Erinnerung an einen blinden Fleck
Das Edikt der Kölner Munizipalverwaltung ist mehr als ein Verwaltungsschreiben: Es dokumentiert einen historischen Moment, in dem Revolution und Raub ineinandergriffen – und bietet zugleich eine frühe Form bürokratischer Rückschau. Indem die französische Besatzungsmacht ihre kulturelle Aneignung nachträglich erfassen ließ, entsteht ein paradoxes Bild: der Versuch, einen Raubakt durch Verwaltung legitim erscheinen zu lassen.
Vor dem Hintergrund aktueller Debatten über Restitution und Provenienzforschung wird das Kölner Beispiel zu einem oft übersehenen Kapitel europäischer Raubkunstgeschichte. Es führt vor Augen, dass die Entwendung von Kulturgütern nicht nur koloniale Züge trägt, sondern auch eine tief verwurzelte innereuropäische Vorgeschichte hat – eine Geschichte, deren Spuren bis heute in den Museen präsent sind, selbst wenn ihre Ursprünge in Vergessenheit geraten sind.
Zum Nachlesen und Vertiefen:
- Braubach, Max, Verschleppung und Rückführung rheinischer Kunst- und Literaturdenkmale 1794 bis 1815/16, in: Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein 176 (1974), 93-153.
- Savoy, Bénédicte, Kunstraub. Napoleons Konfiszierungen in Deutschland und die europäischen Folgen, Wien 2010.
- Valentini, Laura, „Befreites Kulturerbe“? Köln und der Kunstraub während der französischen Besatzung 1794–1815. Masterarbeit, Universität zu Köln 2017. URL: https://kups.ub.uni-koeln.de/8108/
- Mehr zum Edikt von 1796 und weiteren ausgewählten Edikten auf MAP-Lab
Titelbild: Druckgrafik, Einzug der geraubten Kunstwerke in Paris, 1803, Pierre Gabriel Berthault (1737-1831), via Wikimedia Commons
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Anna Koch (8. Mai 2025). Raub mit Quittung? Ein Kölner Edikt als Zeugnis französischer Kulturrequisition 1796. Blog Zeitenblicke – Frühe Neuzeit Uni Köln. Abgerufen am 22. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/13w6n