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Etikette: Man schrieb, wie man sprach

Wir – die Citizen-Science-Gruppe Köln Erforschen – beschäftigen uns seit 2022 mit den Bürgerrechts- und Niederlassungsgesuchen von Menschen, die sich im Köln der französischen Zeit (1794 bis 1814) niederlassen wollten, um dort zu leben und/oder zu arbeiten. Die Ergebnisse dieser Arbeit sind auf MAP-Lab, Niederlassungs- und Bürgerrechtsgesuche zu finden.

Ein Gegenstand der Untersuchung war unter anderem, in welcher Sprache die Gesuche gestellt wurden. Auffallend ist, dass in den Anfangsjahren bis 1806 sich die deutsche und französische Sprache in den Gesuchen die Waage hielten, während in der Periode danach die französische Sprache als Verwaltungssprache deutlich überwog (vgl. MAP-Lab, dort die 2. Auswertung).

Erst ab 1804 gab es einen nennenswerten Umfang an Gesuchen. Sehen wir uns daher einige deutschsprachige Texte aus den Jahren von 1804 bis 1806 an: Im 18. Jahrhundert und letztlich bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts gab es keine allgemein verbindliche deutsche Rechtschreibung. Jeder schrieb spontan so, wie er es persönlich gerade für richtig hielt.  (vgl. Wikipedia, Deutsche Rechtschreibung, 2. Geschichte, 2.1 vom Mittelalter bis zum 18. Jahrhundert, vorletzter Absatz).

Welche Schreibschrift nutzten die Menschen dieser Zeit?

Die Standardschrift für Handschriften deutschsprachiger Texte war die sogenannte Deutsche Kurrentschrift, eine flüssige (Kurrent von lat. currens: „laufend“) Schreibschrift (vgl. MAP-Lab, Stadt im Umbruch, Niederlassungs- und Bürgerrechtsgesuche, Allgemeines). Das klingt zunächst einfach, doch die Kurrentschrift ist für die meisten heute ohne Übung nicht lesbar. Aber nicht nur das: Man schrieb, wie man sprach! Nachfolgend zeigen wir einige besonders schöne Beispiele; es empfiehlt sich, sie laut zu lesen, damit sich der Sinn besser erschließt:

Historisches Archiv der Stadt Köln (HAStK): Best 350 A 190-4, fol. 252–253 (Genz, Heinrich, Gesuch ohne Datum, Link auf das Digitalisat)

Ihro Wohlgeboren HochgeEhrder Herr Von Witgenstein. Maire hiesiger statt
Underschriebener kuntde hiemit an, Von Distelrath im Canton Düren gebürtdig. Rortepartimang  alt 32 jahr faßbender meiner brofesion hier zünftig gelernt 3 jahr, 14 jahr als gesell gearbeit und zwar alß Lätzte wohntde ich bey Richardus schneyder auf saßenhof in No 1220 8 jahr, allein 8 jahr arbeitete ich bey Herr Clünissen an Klein Martin, bin an jetz willens mich auf die Sant Kohl in No 1916 Niederzulaßen und meine profession fort zusetzen, um Nun in dieser betrübten Zeit mich mit meiner ehegatin beßer zu Ernehren, bin ich auf willens für meine Geringigkeit Etwaß wein zu zapfen. ich untergebeuns bitte ihro gnaden alß oberhaubt absonderlich wo itz doch den anfang schwer felt, so viel als möglich zu schohnen und mich in das hießige bürgerregister einzutragen*, der ich hiemit bin ihr untertahn.
J.Heinrich Genz und meine Ehegattin Anna Maria geb.Kreuels

(Arbeitstranskription: Bernd Schäfer)

Weitere Übersetzungen von in Kurrent verfassten Handschriften in lateinische Schrift (erstellt von verschiedenen Mitgliedern unserer Gruppe):

HAStK: Best 350 A 190-4, fol. 293 (Tollens, Joseph, Gesuch vom 15. November 1805, Link auf das Digitalisat)

“Ich Endes unterschriebe womit begehren, in hisiger bürger List Eingetragen zu werden, meiner profession kratzenmacher, wozu daß fanttiwicat von meinem mere mit beylege. Joseph Tollens”

HAStK: Best 350 A 190-05, fol. 336 (Lazarus, Seligman & Lifman, Gesuch vom 16. Juli 1806, Link auf das Digitalisat)

“Untertenigste bitt nebst anzeige an Herrn Maire mitglider der Ehren lejohn! Von wier Seligman Lazarus et meine Bruder lifman Lazarus gemeß beylage und gerichtliche adestatum wegen unsere Elterens lagen, welche unß untig et nach uns zu nehmen und mit gottes hülfe zu voreihren, bitte wier vun herrn Maire mitglider der Ehren Lejohn solches an zu Er kenen und zu genehmen. gehorsamster bürger Seligman und bruder Lifman Lazarus Cöllen 16tejulli 1806”

HAStK: Best 350 A 190-05, 248 (Lazarus, Seligman, Gesuch vom 26. April 1805, Link auf das Digitalisat)

„Declation Zoweile (?) ich mit meine bruder gesinet bin hier in diese stadt nieder zu laßen um handlung zu treiben also Er suche und bitte dienstfelig an bürger herr Maier mier und meine bruder lifman Lazarus auf nebst bey lage laut Adestation Ein zu statte und in daß bürger Register Ein zu schreiben Clonge Le 6ten florall lan 13 (= 26. April 1805) Seligman Lazarus“

Dass die Menschen dieser Zeit von einer einheitlichen Rechtschreibung weit entfernt waren, lässt sich an folgenden Befunden in den genannten Beispielen festmachen:

  • Konsonantenhäufung: „kundte … an, wohndte sowie häufige Verwendung des „h“ für langgesprochene Buchstaben (Gesuch Genz)
  • Verwendung des Buchstaben y statt des i: zum Beispiel für das Wort „bey“ (Gesuch Genz, Tollens, Lazarus, Seligman)
  •  Deutsche Schreibweise für französische Begriffe wie Maire und Mitglied der Ehrenlegion: „mere“ (Gesuch Tollens), „herr Maier“ (Gesuch Lazarus, Seligman);  „Ehren lejon“=Ehrenlegion (Gesuch Lazarus, Seligman&Lifman)
  • Unterschiedliche Wörter z.B. für „Attest“ und „Zerfitikat“: „adestatum“ (Gesuch Lazarus, Seligman&Lifman), „Adestation“ (Gesuch Lazarus, Seligman), „fanttiwicat“(Gesuch Tollens),
  • „chaotische“ Klein- und Großschreibung: „brofesion, profession, ehegatin, wein, oberhaubt, anfang, bürgerregister sowie als Lätzte, Niederzulaßen, Ernehren, Etwaß…“(aus Genz), „begehren, bürger List, profession kratzenmacher, fanttiwicat, mere sowie Endes, Eingetragen (aus Tollens), „mitglider, gottes hülfe, bürger, bruder sowie Er“ (aus Lazarus, Seligman &Lifman), „stadt, handlung, bürger, herr, bruder“sowie Er, Ein“ (Lazarus, Seligman).

Wann wurde eine einheitliche Rechtschreibung in Deutschland eingeführt?

Erst 30 Jahre nach der deutschen Reichsgründung von 1871 konnte in der II. Orthographischen Konferenz von 1901 die deutsche Schriftsprache einheitlich geregelt werden. Der Bundesrat erließ 1902 für das gesamte Deutsche Reich verbindliche „Regeln für die Deutsche Rechtschreibung nebst Wörterverzeichnis“. Die neue Orthographie nach Duden wurde per Erlass zum 1. Januar 1903 in den Behörden und am 1. April 1903 in den Schulen verbindlich eingeführt. Sie wurde aber auch in Österreich und der Schweiz beachtet (vgl. Wikipedia, Reform der deutschen Rechtschreibung von 1996).

Und wie ist es heute?

1996 kam es im deutschsprachigen Raum zu einer „großen“ Rechtschreibreform mit dem erklärten primären Ziel, die deutsche Rechtschreibung zu vereinfachen. Sie war sowohl wegen der angestrebten Änderungen als auch wegen der Vorgehensweise bei der Durchsetzung umstritten und führte zu Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern und Gegnern. Dem vorausgegangen waren entsprechende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz, die per Verwaltungsvorschrift in Bund und Ländern umgesetzt wurden (zur Historie Bundesverfassungsgericht Urteil vom 14. Juli 1998 –- 1 BvR 1640/97 – www.bundesverfassungsgericht.de).

Das Verfassungsgericht entschied, dass Bund und Länder Regeln für Sprache und Rechtschreibung per Verwaltungsvorschriften erlassen können, diese aber nur Bindungswirkung für Beamte, Richter, Soldaten, Schüler, Studenten entfalten, mithin Personengruppen, die in einem Sonderrechtsverhältnis zum Staate stehen. Der einzelne Bürger kann nicht verpflichtet werden, eine besondere Rechtschreibung einzuhalten (BVerGE aaO).

Tatsächlich haben mich das Urteil des Verfassungsgerichts und die Erkenntnis erstaunt, dass es keine für jedermann verpflichtende Rechtschreibung gibt. Bleibt also die Frage: Man schreibt, wie man spricht?

Verfasst für die Gruppe KölnErforschen: Ursula Brohl-Sowa.

(Anmerkung der Redaktion: Der Lehrstuhl für die Geschichte der Frühen Neuzeit kooperiert seit 2022 mit der Gruppe KölnErforschen, die sich im Rahmen des Gasthörer- und Seniorenstudiums an der Universität zu Köln konstituiert hat. In Anbindung an den aktuellen Forschungsschwerpunkt “Köln in der Französischen Zeit” trägt die Gruppe mit ihrer Arbeit an den Bürgerrechtsgesuchen aktiv zur Erschließung und Auswertung stadtgeschichtlicher Quellen bei. Gleichzeitig ermöglicht die Kölner Frühe Neuzeit die Publikation von Gastbeiträgen der Gruppe auf blog zeitenblicke. Vielen Dank für die interessanten Befunde!)

Titelbild: Ausschnitt aus dem Kurrentalphabet


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Gruppe KölnErforschen (13. März 2025). Etikette: Man schrieb, wie man sprach. Blog Zeitenblicke – Frühe Neuzeit Uni Köln. Abgerufen am 22. April 2025 von https://doi.org/10.58079/13gnp


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