Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Wider die „Übelgesinnten“ und „Kameleons“! Kölscher Karneval unter französischer Besatzung

Heute beginnt mit Altweiberfastnacht der Höhepunkt der Kölner Karnevalszeit – die ,fünfte Jahreszeit’. Der Straßenkarneval zieht Jahr für Jahr Millionen Besucher*innen in die Stadt am Rhein, um mit bunten Kostümen, ausgelassener Musik und fröhlichen Umzügen zu feiern. Der Kölner Karneval ist eine einzigartige Mischung aus Tradition, Humor und Geselligkeit und besitzt eine starke historische Bedeutung: Er wurde über Jahrhunderte hinweg gepflegt und ist fest mit der lokalen Identität verbunden.

Doch der Karneval hat nicht immer nur als Fest der Lebensfreude und des Frohsinns geglänzt, sondern wurde insbesondere zu Beginn der Französischen Zeit in Köln (1794–1815) von den neuen Machthabern mit Argwohn und als Bedrohung für die Etablierung der französischen Herrschaft betrachtet. Bei der Beschäftigung mit den Kölner Edikten aus der französischen Besatzungszeit stießen wir dazu auf einen interessanten Vorgang:

Am 12. Februar 1795 forderte der französische Brigade-General und Stadtkommandant Daurier den Magistrat Kölns mit einem Erlass auf, alle Maskeraden, Verkleidungen und das „hin- und herlaufen“ in den Straßen zu unterbinden. In seinen Augen war der Karneval ein geeignetes Instrument für Unruhestifter und „Übelgesinnte[]“, die sich hinter Verkleidungen verstecken und so unentdeckt ihr Unwesen treiben konnten.

Nicht der Karneval an sich wurde als gefährlich eingestuft, sondern vielmehr die Möglichkeit, das bunte Treiben zu missbrauchen. Die französischen Machthaber befürchteten, dass Mitglieder der „aristokratischen Horde“, also Gegner der Revolution, den Karneval ausnutzen würden, um im Schutz der Feiernden ihre politischen Ziele zu verfolgen. Die Verbindung von Ausgelassenheit und Chaos konnte für die Feinde der Revolution einen idealen Nährboden bieten, um ihre Machenschaften im Verborgenen zu betreiben.

Im Erlass zog Daurier einen interessanten Vergleich zwischen potenziellen Übeltätern und einem „Kameleon“. Diese Tiere passten sich ihrer Umgebung an, um sich zu tarnen und zu schützen – genau wie die Unruhestifter sich hinter den Masken und Kostümen der Karnevalisten verbergen würden. Im Zedler-Lexikon des 18. Jahrhunderts wird das Chamäleon zum Sinnbild „eines veränderlichen Gemüths“ erklärt und daher „von einem unbeständigen Menschen gesaget, er [sei] veränderlicher als ein Chamäleon.“ (Zeder, Art. „Chamäleon“, Sp.1964–1965.) Dauriers Vergleich meint also unbeständige und unverlässliche Subjekte gegenüber der politischen Ordnung, die sich zu tarnen und zu täuschen verstehen.

Der Erlass verbot nicht nur das Verkleiden und Maskieren in den Straßen, sondern auch jegliche Art von Versammlung. Karnevalsfeste durften ohne ausdrückliche Genehmigung nicht mehr stattfinden. Eine solche wurde nur erteilt, wenn der Antragsteller über einen „guten Ruf“ verfügte, womit aus Sicht der französischen Machthaber nur ein einwandfreier, untadeliger Ruf gemeint war und die Person sich noch nichts zu Schulden hatte kommen lassen. 

Das Edikt wurde schnell in der Stadt verbreitet: Innerhalb von 24 Stunden sollten die erlassenen Maßnahmen umgesetzt werden. Es wurde in beiden Verwaltungssprachen – Deutsch und Französisch – gedruckt und in der ganzen Stadt durch Trommelschläge bekannt gemacht.

Interessanterweise erfolgt die Datumsangabe im deutschsprachigen Teil des Erlasses zweifach. Zu Beginn ist nach dem gewissermaßen eingedeutschten französischen Revolutionskalender vom „Regenmonath“ (franz. Pluviôse) die Rede. Unterzeichnet wird nach dem gregorianischen Kalender. Hier wird anstelle von Februar der Begriff Hornung verwendet. Diese Mischung der Kalendersysteme verdeutlicht die Verflechtung der französischen Revolution mit den lokalen Traditionen und symbolisiert die Übergangsphase zwischen den alten und den neuen Ordnungssystemen, die die französischen Besatzer zu etablieren versuchten. Der Erlass von 1795 zeigt eindrucksvoll, wie der Karneval in eine Zeit politischer Umwälzungen eingebettet war und die französische Besatzungsmacht in Köln die Festivitäten als potenzielle Bedrohung für die öffentliche Ordnung und ihre noch nicht etablierte Herrschaft betrachtete.

Mit dem Frieden von Lunéville (1801) war die französische Herrschaft über das gesamte linksrheinische Gebiet offiziell bestätigt, und Köln galt nun als französische Stadt. Damit änderte sich auch die Haltung gegenüber dem Karneval. In der Folge versuchte man, den Karneval „durch detaillierte Verordnungen zu steuern“. (Hänel, Karneval.) Wer sich verkleiden wollte, musste eine Maskenkarte erwerben, deren Erlös der Armenspeisung zugutekam. Dies führte einerseits zu zusätzlichen Einnahmen für die Stadt, andererseits verringerte sich aufgrund des hohen Preises die Zahl der Maskierten. Zudem war das Tragen von Waffen sowie von Kostümen, die die öffentliche Ordnung gefährden könnten, weiterhin verboten. Die Kölner Oberschicht begrüßte diese Verordnungen, da nun die Handwerksgesellen und Tagelöhner, die früher mit schmutzigen Masken und derben Sprüchen auf den Straßen unterwegs waren, größtenteils verschwunden waren. Neben den politischen Aspekten zeigen sich damit nun auch erkennbar wirtschaftliche und soziale Erwägungen.

Es kam in der Geschichte Kölns bis in die jüngste Vergangenheit noch einige Male zu Verboten und Ausfällen der Kölner Karnevalsfeierlichkeiten, die immer in Verbindung mit politischen und gesellschaftlichen Ausnahmesituationen standen, wie z.B. der Beginn des Golfkriegs 1991 oder zuletzt die Corona-Pandemie. Aber Köln wäre nicht Köln, wenn nicht immer wieder allem Übel in der Welt zum Trotz kreative Lösungen gefunden würden, Karneval zu feiern und sei es – man denke an die Ursprünge der Geisterzüge – durch zivilen Ungehorsam.

Zum Nachlesen:

Titelbild: Ausschnitt des Edikts: HAStK-RBA, Best. 14, A17, fol. 310.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Greta Lahn (27. Februar 2025). Wider die „Übelgesinnten“ und „Kameleons“! Kölscher Karneval unter französischer Besatzung. Blog Zeitenblicke – Frühe Neuzeit Uni Köln. Abgerufen am 23. April 2025 von https://doi.org/10.58079/13dzm


Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.