Entwurzelte Brüder: Große politische Ereignisse im Spiegel individueller Bürgerrechtsgesuche
Wir schreiben das Jahr 1812. Napoleons Truppen befinden sich auf ihrem verheerenden Russlandfeldzug, die Macht des französischen Herrschers scheint gebrochen. Ein knappes Jahr später, im Oktober 1813, wird Napoleon in der Völkerschlacht bei Leipzig vernichtend geschlagen und die Ostgrenze seines Reiches durch den Rhein markiert werden. Am 14. Januar 1814 werden die Franzosen Köln verlassen und preußische Truppen einrücken.
Noch im Jahre 1812 erreichten den Bürgermeister der Stadt Köln, Johann Jakob von Wittgenstein, 55 Bürgerrechts- und Niederlassungsgesuche von „Auswärtigen“, die zumeist aus beruflichen Gründen ihr Glück in Köln versuchen wollten. 1813 und 1814 – als sich die militärische Niederlage Frankreichs abzeichnete – brachen die Gesuche fast vollständig ein.
Aber nicht nur berufliche Gründe bewegten Menschen dazu, um die Bürgerrechte in Köln nachzusuchen. Meine Mitstreiter*innen und ich fanden in den Dokumenten des Historischen Archivs der Stadt Köln zwei Bürgerrechtsgesuche aus dem Jahre 1812, die uns einen interessanten historischen Befund am Rande des großen politischen Geschehens vor Augen geführt haben.
Die Brüder Jean Arnaud und Jean Mathias de et zum Pütz (Johann Arnold und Johann Mathias von und zum Pütz) schrieben am 25. April 1812 jeweils auf knapp einer halben Seite den Bürgermeister Kölns mit der Bitte an, sich in der Stadt niederlassen zu können und in das zivile Register der Stadt als Bürger eingetragen zu werden. Noch am gleichen Tag wurde ihrer Bitte stattgegeben. Die Digitalisate und Transkriptionen dieser beiden interessanten Schriftstücke in französischer Sprache sind am Ende des Blogbeitrags verlinkt.
Den beiden Gesuchen ist zu entnehmen, dass die Brüder Mönche in den Klöstern Hamborn und Soest gewesen waren. Sie beriefen sich darauf, dass ihre Klöster geschlossen worden waren und sie deshalb in ihrer Heimatstadt Köln eingebürgert werden wollten. Allerdings – darüber waren wir gestolpert – lagen Hamborn und Soest zu dieser Zeit gar nicht im französischen Staatsgebiet, sondern im Rheinbund, der 1806 nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches entstanden war. Damit waren diese Orte zunächst nicht – wie beispielsweise Köln – der üblichen französischen Säkularisation, also der Enteignung kirchlichen Vermögens, ausgesetzt.
Hintergründe und Folgen der Klosterschließungen rechts des Rheins
Am Anfang des 19. Jahrhunderts bestimmte Napoleon Bonaparte die Geschicke Europas. Er setzte das Vorhaben fort, die Ideen der Französischen Revolution – Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – zu „exportieren“.
Die europäischen Monarchien sahen sich in Frage gestellt. Zwei Koalitionskriege zwischen Frankreich einerseits und verschiedenen europäischen Großmächten andererseits entschied Frankreich militärisch für sich. Eine Konsequenz war, dass das linke Rheinland seit 1794 annektiert wurde und der Rhein die neue Grenze zwischen Frankreich und Deutschland darstellte.
Letztlich kam es zu dem Frieden von Lunéville (1801), der die besetzten linksrheinischen Gebiete auch rechtlich Frankreich zuschlug und damit 3,5 Mio. Menschen einen neuen Herrscher und ein neues Herrschaftssystem „bescherte“. Zur Verdeutlichung: Vor 1789 besaßen weltliche und geistliche Herrscher des Alten Reiches eine Vielzahl von Territorien im linksrheinischen Gebiet (Karte der Territorien im Rheinland 1789). Nach 1803 gab es linksrheinisch nur noch französisches Staatsgebiet, aufgeteilt in vier rheinische Departements (Karte Gebiete des Rheinlands in französischer Zeit 1794-1815).
Die hohen linksrheinischen Gebietsverluste vieler deutscher Landesherren sollten dadurch ausgeglichen werden, dass alle kirchlichen Besitztümer im Heiligen römischen Reich Deutscher Nation enteignet wurden. Damit fand eine massive Neuorganisation in der Mitte des Reiches statt. Der Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 regelte ganz konkret, welche weltlichen Landesherren welche geistlichen Besitztümer erhalten sollten. Die Klöster Soest und Hamborn wurden nicht erwähnt. Jedoch bestimmte die Generalklausel des § 35 des Hauptschlusses, dass die bislang nicht namentlich genannten geistlichen Besitztümer der vollen Disposition der jeweiligen Landesherren überlassen werden sollten, was nun das Schicksal der beiden Brüder von und zum Pütz bestimmte: Soest war Regierungssitz des Herzogtums Westfalen. Die dort ansässigen „männlichen“ Stifte und Klöster wurden nach und nach in den Jahren 1811, 1812 und 1814 aufgelöst. Die Abtei Hamborn wurde bereits 1806 säkularisiert. Die Insassen mussten ihre Konvente verlassen und fanden sich buchstäblich von einem Tag auf den anderen ohne ihren geistlichen Stand und ihre bisherige Existenzgrundlage wieder.
Jean Arnaud war nach der Schließung von Hamborn (im Jahr 1806) nach Köln zurückgekehrt und hatte ein Haus erwerben können. Dies erleichterte auch die Rückkehr seines Bruders Mathias spätestens 1812. Die Spuren der beiden verlieren sich allerdings im Dunkeln der Geschichte, nachdem ihren Aufnahmegesuchen 1812 stattgegeben wurde. Ihr Beispiel zeigt eindrucksvoll, wie erheblich die politische Großwetterlage in das Leben einzelner Menschen eingreifen konnte.
Der lange Atem der Geschichte zeigt sich: Die Generalklausel des § 35 von 1803 ist bis heute in Kraft!
Darin heißt es: „Alle Güter der fundierten* Stifte, Abteien und Klöster, in den alten sowohl als auch in den neuen Besitzungen, Katholischer sowohl als A.C. Verwandten** mittelbarer sowohl als unmittelbarer, deren Verwendung bisher nicht geregelt ist, werden der freien und vollen Disposition der jeweiligen Landesherren, sowohl für Zwecke des Gottesdienstes, Unterrichts- oder andere gemeinnützige Veranstaltungen, als zur Erleichterung ihrer Finanzen überlassen, sowohl die Domkirchen, die bestehen bleiben, dauerhaft auszustatten als auch die Pensionen für die enteignete Geistlichkeit, nach den bereits festgelegten, bzw. noch zu bestimmenden Bedingungen zu gewährleisten.“
* fundierte = Mit Vermögen ausgestattet**A.C. Verwandte = Augsburger Confessions Verwandte, prot. Glaubensgruppen, die sich dem Augsburger Bekenntnis verpflichtet fühlen
Aus dem Text ergibt sich zwar, dass die jeweiligen Landesherren über die ehemals geistlichen Güter verfügen konnten, dies jedoch mit bestimmten Einschränkungen. Bis zur Enteignung waren Kirchenmänner sowie Kloster- und Stiftsangehörige durch die Abgabe des Zehnten aus ihren Territorien finanziell abgesichert, nach der Enteignung jedenfalls nicht mehr. Sie wären existentiell buchstäblich ins Bodenlose gefallen. Deshalb übernahmen die Landesherren die Finanzierung der Pensionen. Und diese Verpflichtung wirkt tatsächlich bis heute nach:
Sowohl das Kaiserreich, die Weimarer Republik als auch die Bundesrepublik Deutschland bekannten sich zum Fortbestand der durch die Enteignung der Kirchen bedingten finanziellen Verpflichtung (Art. 138 Weimarer Reichsverfassung, Art. 140 Grundgesetz). Zwar wurde schon zu Weimarer Zeit eine Einmalzahlung als Ablöse angestrebt, dazu ist es aber nicht gekommen. Auch nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland scheiterten mehrere Anträge auf eine einmalige Ablöse dieser historisch begründeten Staatsleistungen im Bundestag. Nach heutigem Verständnis sind – völlig unabhängig von der Kirchensteuer – Gehälter von Bischöfen, Kardinälen, Domherren und Verwaltungspersonal sowie der Unterhalt bestimmter Gebäude gemeint. Es gibt angesichts der aktuellen Haushaltslage doch zu denken, dass diese nicht unumstrittene historische Verpflichtung laut Berichten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zwischenzeitlich auf ca. 600 Millionen Euro im Bundeshaushalt angewachsen ist. Ein wahrlich langer Arm der Geschichte!
Verfasst für die Gruppe KölnErforschen: Ursula Brohl-Sowa
(Anmerkung der Redaktion: Im Rahmen eines an der Universität zu Köln angesiedelten Citizen-Science-Projektes beteiligt sich eine Gruppe von derzeit acht Seniorstudierenden an der Erforschung stadtgeschichtlicher Quellen in der Französischen Zeit. Dieses Team trägt seit dem Wintersemester 2022/23 sehr engagiert zum aktuellen Forschungsfeld des Lehrstuhls für die Geschichte der Frühen Neuzeit – „Stadt im Umbruch: 1794 und die Folgen“ – bei. Danke für diesen Blogbeitrag!)
Links zu den Quellen und Transkriptionen/Übersetzungen:
- Bürgerrechtsgesuch des Jean Mathias de und vom Pütz, 25. April 1812
- Bürgerrechtsgesuch des Jean Arnaud de und vom Pütz, 25. April 1812
Titelbild: Historisches Archiv der Stadt Köln, Best 350, A 190-11, fol. 15, Ausschnitt des Gesuchs J. Mathias de Pütz
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Gruppe KölnErforschen (28. März 2024). Entwurzelte Brüder: Große politische Ereignisse im Spiegel individueller Bürgerrechtsgesuche. Blog Zeitenblicke – Frühe Neuzeit Uni Köln. Abgerufen am 6. November 2024 von https://doi.org/10.58079/w4bn