„Do simmer dabei“ – Bürgerrechts- und Niederlassungsgesuche unter französischer Herrschaft in Köln 1794–1814

Anmerkung der Redaktion: Im Rahmen eines an der Universität zu Köln angesiedelten Citizen-Science-Projektes beteiligt sich eine Gruppe von derzeit acht Seniorstudierenden an der Erforschung stadtgeschichtlicher Quellen in der Französischen Zeit. Dieses Team trägt seit dem Wintersemester 2022/23 sehr engagiert zum aktuellen Forschungsfeld des Lehrstuhls für die Geschichte der Frühen Neuzeit – „Stadt im Umbruch: 1794 und die Folgen“ – bei. Danke für diesen Blogbeitrag!
Zeitliche Einordnung und Überlieferungssituation
In der Frühen Neuzeit, als Köln noch freie Reichsstadt war, war das Bürgerrecht ein Privileg für katholische in Köln geborene Männer, die wirtschaftlich selbstständig waren. Auswärtige konnten nur gegen Zahlung einer nicht geringen Summe und nach einer mehrjährigen Wartezeit Bürger werden. Gleichzeitig war das Bürgerrecht die Voraussetzung, bestimmte von den Zünften kontrollierte Berufe überhaupt erst ausüben und an der politischen Verwaltung der Stadt mitwirken zu dürfen. Nur rund 10% der Stadtbevölkerung besaßen diese Rechte.
Nach dem Einzug französischer Truppen am 6. Oktober 1794 in Köln unter dem Leitspruch der Französischen Revolution „Freiheit – Gleichheit – Brüderlichkeit“ konnte das so nicht mehr weiter bestehen. Was also änderte sich in der Praxis der städtischen nunmehr französisch bestimmten Verwaltung nach 1794 bei der Aufnahme neuer Bürger*innen?
Grundlage unserer Arbeit ist ein Quellenbestand im Historischen Archiv der Stadt Köln (Bestand 350, A 190) mit ca. 500 Bürgerrechts- und Niederlassungsgesuchen aus der französischen Zeit Kölns von 1794 – 1814, der bisher noch nicht umfassend systematisch erfasst und ausgewertet wurde. Sich mit handschriftlichen Quellen im Archiv zu befassen, bedeutet Zeit zu investieren auf mehreren Ebenen: Man muss sich in den historischen Kontext der Quellen einarbeiten, den Weg ins Archiv gehen, das Material finden und sich nicht davon abschrecken lassen, wenn man die alten Schriften nicht sofort lesen kann. Aber genau darin lag auch der ganz besondere Reiz für uns, denn nirgends kommt man der Stadtgeschichte so nah, wie in den Quellen selbst. Seit wir uns auf die Bürgerrechtsgesuche ab 1794 eingelassen haben und auch in einen größeren Kontext an der Uni eingebunden sind, lassen uns die Quellen schon nicht mehr los.
Bestandserschließung und erste Befunde
In einem ersten Arbeitsschritt haben wir für alle im Bestand des Historischen Archivs vorhandenen Bürgerrechts- und Aufenthaltsgesuche die Namen der Petent*innen, evtl. abweichende Verfasser sowie die Art des Dokuments (Gesuch, Zeugnis, Vermerk, Genehmigung oder Ablehnung), das Datum und die Sprache erfasst. Auffällig war schon hier, dass in vielen Fällen für die Erteilung des Bürgerrechts bzw. einer Niederlassungserlaubnis ein Zeugnis aus der Herkunftsgemeinde über das bisherige Wohlverhalten und die Fähigkeit, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, verlangt bzw. vorgelegt wurde.
Interessant ist auch die zeitliche Verteilung der vorliegenden Gesuche auf die Jahre der französischen Herrschaft in Köln (siehe Abbildung).

Abb. 1: Anzahl der im Historischen Archiv der Stadt Köln für die Jahre 1798–1814 vorhandenen Bürgerrechts- und Aufenthaltsgesuche.
Demnach existieren erst ab dem Jahr 1798 dokumentierte Bürgerrechts- und Niederlassungsgesuche. Das ist der Zeitpunkt, nach dem Köln wie alle 1794/95 besetzten linksrheinischen Gebiete de facto in die Verwaltung der Französischen Republik eingegliedert wurde. Für die ersten Jahre liegt daher nahe, von einem Besatzungsregiment auszugehen, in dem teilweise alte stadtkölnische Strukturen neben einer Militärverwaltung weiter bestanden. Gleichwohl sind Bestände bis einschließlich 1802 so gut wie nicht vorhanden. Erst ab 1803 liegen dann in nennenswerter Zahl Bürgerrechts- und Niederlassungsgesuche vor. Tatsächlich wurden die vier 1798 eingerichteten neuen linksrheinischen Departements erst im September 1802 mit den übrigen Departements des französischen Staates rechtlich völlig gleichgestellt und mit dem sogenannten „Code Napoleon“ vom 5. März 1803 eine gesetzliche Grundlage für das Bürger- und Aufenthaltsrecht in Frankreich geschaffen – so auch in der „Bonne ville de l’Empire français“ Cologne. Dies war hauptsächlich ein Ehrentitel für die bedeutendsten Städte im napoleonischen Frankreich.
1813 bricht die Zahl der vorliegenden Bürgerrechts- und Niederlassungsgesuche massiv ein und für 1814 finden sich in den Beständen des Historischen Archivs gar keine Bürgerrechts- oder Niederlassungsgesuche mehr. Dies steht vermutlich mit dem Niedergang der napoleonischen Herrschaft nach dem gescheiterten Russland-Feldzug 1812, der Niederlage in der Völkerschlacht bei Leipzig im Oktober 1813 und einer sich möglicherweise bereits in Auflösung befindenden Verwaltung im Zusammenhang, da die französischen Truppen am 14. Januar 1814 schließlich das Rheinland verließen.
Mit Blick auf die erfassten Dokumente stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die im Historischen Archiv aufgefundenen Bürgerrechts- und Aufenthaltsgesuche aus der Zeit von 1803 bis 1813 überhaupt vollständig sind bzw. ob darin alle Zuzüge erfasst sind. Angesicht der durchschnittlich jährlichen Zahl von lediglich ca. 40 – 55 Gesuchen bleibt dies zweifelhaft, da der Bevölkerungszuzug nach Köln tatsächlich deutliche höhere Werte umfasste (Nach Klaus Müller wuchs die Zahl der Einwohner*innen zwischen 1798 und 1813 um knapp 8.000, also pro Jahr um durchschnittlich 500).
Fanden nicht alle Schriftstücke den Weg ins Archiv und/oder wurden aktenkundige Bürgerrechts- und Aufenthaltsgesuche nur von bestimmten Personen oder in bestimmten Situationen verfasst?
Auffällig ist auch, dass der bei weitem überwiegende Teil der vorliegenden Gesuche (91%) tatsächlich mit einem Genehmigungsvermerk versehen wurde. Ablehnungen konnten nur in 7 von ca. 500 Fällen festgestellt werden, für weitere 27 noch keine Entscheidung identifiziert werden. Sie blieben also offen oder die Entscheidung wurde in anderer Form dokumentiert.
Schließlich ist die Sprache aufschlussreich, in der die Gesuche verfasst wurden (Die Verwaltungs- und Genehmigungsvermerke sind ausschließlich in französisch gehalten). In der Summe wurden die Gesuche zu zwei Drittel in französisch und zu einem Drittel in deutsch geschrieben. An der Aufteilung über die Zeitreihe von 1803 bis 1813 (siehe Abbildung) wird erkennbar, dass im Laufe der Jahre die französisch verfassten Gesuche deutlich häufiger geworden sind – ein Indiz dafür, dass die Übernahme der französischen Sprache nicht nur zunehmend erwartet, sondern im Verkehr mit Verwaltungsbehörden als selbstverständlich erachtet wurde. Ganz selten liegen die Gesuche in einer deutsch-französischen Sprachmischung vor.

Abb. 2: Anzahl der deutsch- und französischsprachigen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesuchen.
Mehr Fragen als Antworten
Die bisher erhobenen Befunde werfen in jedem Fall eine Menge Fragen auf, für die wir im Laufe der weiteren Untersuchungen auch Antworten finden wollen:
- Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede weisen die Bewerber*innen auf (Beruf, Geschlecht, Herkunft, Religion/Konfession)?
- Welche Gründe nennen die Personen für ihr Niederlassungs- oder Bürgerrechtsgesuch (z.B. Berufsausübung, familiäre Gründe, politische Gründe, religiöse Aspekte)?
- Lassen sich Argumentationsmuster für die Aufnahme in das Bürgerregister ausmachen?
- Welche Gründe sind für Genehmigungen bzw. Ablehnungen oder befristete Aufnahmeentscheidungen erkennbar?
- Lassen sich im Gesamtzeitraum Veränderungen (z.B. Gründe, individuelle/“standardisierte“ Abfassung, Entscheidungspraxis der Verwaltung usw.) feststellen?
Unser Ziel ist es jedenfalls, eine umfassende Auswertung der transkribierten Gesuche bis Herbst 2024 vorlegen zu können. Wir freuen uns daher über die Einladung, auf Blog zeitenblicke über den Fortschritt unserer Arbeit zu berichten oder besonders interessante Einzelfälle vorstellen zu können. Do simmer dabei!
Verfasst für die Gruppe KölnErforschen von: Bernd Schäfer.
Mehr lesen:
Blogbeitrag von Sebastian Schlinkheider: Wie werde ich Kölner:in? Ein Citizen-Science-Projekt erkundet kölnische Bürgerrechtsgesuche in der französischen Zeit.
Klaus Müller: Köln von der französischen zur preußischen Herrschaft 1794–1815. Köln 2005.
Astrid Küntzel: Fremde in Köln – Integration und Ausgrenzung zwischen 1750 und 1840. Köln 2008.
Titelbild: Historisches Archiv der Stadt Köln/HAStK, Best. 350, A190/4, fol. 199, Ausschnitt des Gesuchs von Hubert Müller vom 30. Vendemiaire XIII.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Gruppe KölnErforschen (14. Dezember 2023). „Do simmer dabei“ – Bürgerrechts- und Niederlassungsgesuche unter französischer Herrschaft in Köln 1794–1814. Blog Zeitenblicke – Frühe Neuzeit Uni Köln. Abgerufen am 23. April 2025 von https://doi.org/10.58079/osir